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Informationen für Handel, Gewerbe und freie Berufe

Wer oder was ist die GEMA ?
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die mit der Wahrnehmung von Urheberrechten in der Musikbranche betraut ist. Sie erhebt Gebühren und betreibt das Inkasso für die Musikwiedergabe. Diese Einnahmen werden auf die Musiker, Komponisten und Texter verteilt, die Mitglied der GEMA sind.


Wer ist GEMA – Kunde ?
Nach deutschem Recht ist derjenige Kunde der GEMA, der „Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht“. Das gilt z.B. für öffentliche Veranstaltungen bei denen Musik gespielt wird; aber auch für Gewerbetreibende und Freiberufler, die in ihren Geschäftsräumen, in ihrer Praxis und anderen, der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen Musik abspielen. Dies gilt auch, wenn die Musik nicht unmittelbarer Geschäftszweck ist, sondern „nur im Hintergrund“ läuft.


Wer muss GEMA - Gebühren zahlen ?
Gebührenpflicht besteht grundsätzlich, wenn Sie in Ihren Praxis- und Geschäftsräumen Radio- und Fernsehprogramme empfangen. Musikwiedergabe vom Band, einer CD, einem MP3-Player o.ä. ist dann gebührenpflichtig, wenn auf den Original - Tonträgern das GEMA-Logo aufgedruckt ist. Dieses Logo bedeutet, dass der Urheber dieser Aufnahmen Mitglied der GEMA ist und von ihr Tantiemen bekommt. Aber das ist noch nicht alles.
In der Praxis ist es sogar so, dass Sie nur dann sicher sein können, wenn Ihnen der Autor/Komponist bescheinigt, dass seine Musik gemafrei ist. Wir geben Ihnen diese Bescheinigungen gerne weiter.


Wann müssen Sie KEINE GEMA Gebühren zahlen ?
Wenn Sie in Ihren Praxis- und Geschäftsräumen kein Radio und Fernsehen empfangen UND ausschließlich GEMA-freie Musik abspielen, fallen keine GEMA-Gebühren an. Achten Sie auch darauf, dass in Ihren CD- und Kassettengeräten (Musikanlage) KEIN Radio/TV eingebaut sein darf !

Und wenn Sie einmal kontrolliert werden ?
Es kann sein, dass ein Außendienstmitarbeiter der GEMA zu Ihnen kommt und kontrolliert, ob in Ihren Praxis- und Geschäftsräumen oder bei einer Veranstaltung Musik abgespielt wird. (Natürlich besteht keinerlei Verpflichtung, jemand unangemeldet herein zu lassen.) Sinnvoll ist es aber immer, wenn Sie eine Liste mit den von Ihnen regelmäßig abgespielten GEMA-freien Titeln zur Hand haben. Vermerken Sie auf dieser Liste den Titel, Autor/Interpret und das Label. Eine Erklärung zur GEMA-Freiheit der von uns vertriebenen GEMA-freien Titel erhalten Sie gerne auf Anfrage. Mit Ihrer Liste und unserer Bescheinigung sind Sie dann auf der sicheren Seite.

Die GEMA-Freiheit wird uns durch den Komponisten, den Autor oder durch das Label bescheinigt (nicht durch die GEMA) Eine einmalige Bescheinigung ist unseres Wissens ausreichend, da es keine zeitliche Beschränkung bezüglich der GEMA-Freiheit eines Musiktitels gibt.

GEMA-freie Musik im PELA Shop
Derzeit finden Sie im PELA-Shop schon über 100 GEMA-freie CDs / DVDs und MCs. Dazu zählen u.a. die Titel von

- Hauke Nissen
- Dr. Arnd Stein
- Mystery Music


Wenn Sie weitere Fragen zum Thema GEMA-freie Musik haben, so schreiben Sie uns eine eMail an info@pela-versand.de , oder rufen Sie uns unter der Nummer 08121 / 97 3449 an.


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